Schulungen für Bedienerausweis
Das Arbeiten auf Arbeitsbühnen ist nur unterwiesenen und befähigten Personen erlaubt. Für strafrechtliche Konsequenzen haftet der Arbeitgeber. Die Bediener von Arbeitsbühnen müssen nach DGUV ( Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung ) Grundsatz 966 geschult werden, damit Sie die Befähigung für den Umgang mit Arbeistsbühnen erhalten.
Diesen Ausweis können Sie bei uns erwerben. Nähere Infos erfahren Sie auf dem Link ( Schulungen ) unserer Homepage. |
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